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Kinderunterstützung, Heimsuchung & elterliche Rechte

Arnschwang - Walting - Zwölfuhrläuten (September 2024)

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Anonim

Informieren Sie sich über das Sorgerecht für Kinder und deren Besuch. Foto © altrendo Bilder; Getty Images

Sind Sie verwirrt über Kinderunterstützung und Besuch? Du bist nicht allein. Es ist eines der häufigsten Probleme bei der Koexistenz von Kinderbetreuung und Besuch. Dennoch sind die beiden Probleme tatsächlich getrennt, und die Eltern wären klug, die Unterschiede zwischen ihnen zu erkennen. Unabhängig davon, ob Sie ein nicht sorgeberechtigter Elternteil oder der Hauptverwahrer mit Fragen zu Kinderunterstützung, Besuch und Ihren elterlichen Rechten sind, hier sind die Antworten, die Sie benötigen:

Kinderbetreuung und Heimsuchung: Warum die Gerichte sie getrennt sehen

Aus Sicht des Gerichts sind Kindergeld und Sorgerecht zwei getrennte Angelegenheiten. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Unterstützung von Kindern die Pflicht eines Elternteils ist, unabhängig von seiner Erziehungserfahrung oder -fähigkeit. Auf der anderen Seite basieren die Sorgerechtsbestimmungen auf dem Schutz der Interessen des Kindes. Während mehrere Faktoren ins Spiel kommen, stehen Sicherheit und Konsistenz im Allgemeinen ganz oben auf der Liste.

In Abhängigkeit von den Sorgerechtsvorschriften eines bestimmten Staates können die Gerichte auch die Möglichkeit in Betracht ziehen, den Kindern zu ermöglichen, mindestens so viel Kontakt mit beiden Elternteilen zu haben, wie vor der Trennung. oder Scheidung. Daher können die Gerichte großzügige Besuche oder sogar geteilte Verwahrung empfehlen, unabhängig davon, ob der Elternteil, der zur Unterhaltszahlung verpflichtet ist, tatsächlich über seine oder ihre Zahlungen auf dem Laufenden ist.

Dies ist oft ein Schock für Eltern, die vergeblich auf noch ausstehende Kindergeldzahlungen gewartet haben.

Der Einfluss von No-Show-Besuchen

Hier ist ein weiterer allgemeiner Punkt der Frustration: No-Show-Besuche. Was soll ein Elternteil tun? Fahren Sie fort, die Zeit beiseite zu legen und schmerzhafte Post-No-Show-Wutanfälle und Pannen zu ertragen?

Bedauerlicherweise hat der sorgeberechtigte Elternteil nur sehr wenige Optionen, wenn ein nicht sorgeberechtigter Elternteil sich nicht an einen vom Gericht angeordneten Besuchsplan hält.

Sie können:

  • Ihre Ex zurück zum Gericht bringen und einen überarbeiteten Besuchsplan beantragen
  • Versuchen Sie, die Kommunikationswege mit Ihrem Ex zu öffnen, um zu erfahren, warum er oder sie nicht an geplanten Besuchen teilnimmt < Kinder- und Heimsuchungsverweigerung

Seien wir ehrlich: Niemand kann (oder sollte) ein Kind zwingen, es bei seinem Elternteil zu besuchen. Es kann jedoch rechtliche Konsequenzen für das Beharren eines Kindes auf der Ablehnung von Besuchen geben. Jedes Mal, wenn Ihr Kind sich weigert, an einem geplanten Besuch mit Ihrem Ex teilzunehmen, sollten Sie:

Mit Ihrem Kind darüber sprechen, warum es nicht am Besuch teilnehmen möchte

  • Versichern Sie Ihrem Kind, dass Sie es lieben > Erklären Sie das Konzept der Visitation und warum es wichtig ist, Zeit mit beiden Elternteilen zu verbringen.
  • Als letztes Mittel: Sprechen Sie mit Ihrem Ex darüber, dass Ihr Kind eine Pause machen oder die Dauer des Besuchs verkürzen soll.
  • Was, wenn ich, als Elternteil der Aufsichtsperson, es ablehne, meinem Ex die Ausübung seiner / ihrer Besuchsrechte zu gestatten?
  • Der sorgeberechtigte Elternteil wird zu einem Besuchszeitplan gehalten, der vom Gericht angeordnet wird. Ein Elternteil kann es aus folgenden Gründen ablehnen, einem Ex die Ausübung seiner Besuchsrechte zu gestatten:

Angst vor unmittelbar bevorstehenden Schaden, wie bei Verdacht auf Missbrauch oder Vernachlässigung des Kindes

Kind möchte nicht mit dem nicht sorgeberechtigten Elternteil besuchen

  • Weitere Informationen zu Besuchsrechten und Sorgerecht für Kinder finden Sie in zusätzlichen Quellen oder sprechen Sie mit einem qualifizierten Anwalt in Ihrem Bundesstaat.